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Erlöschen der Betriebserlaubnis: Gründe, Folgen und Empfehlungen

Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist ein entscheidender Faktor, der es erlaubt, ein Fahrzeug legal im Straßenverkehr zu betreiben. Sie bestätigt, dass das Fahrzeug sowie seine Teile den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

 

Wird die Betriebserlaubnis entzogen oder erlischt, kann dies schwerwiegende Folgen für den Fahrzeughalter haben. Dieser Artikel klärt umfassend, wann die Betriebserlaubnis erlischt, welche Faktoren dabei eine Rolle spielen und welche rechtlichen Konsequenzen drohen.

Was tun, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist?

Wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, sollte das Fahrzeug unverzüglich aus dem Verkehr gezogen werden. Nur Fahrten, die unmittelbar mit der Wiedererlangung der Betriebserlaubnis in Verbindung stehen – wie etwa zur Werkstatt oder zur Prüfstelle – sind gestattet. In solchen Fällen müssen entweder die bisherigen Kennzeichen, rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen verwendet werden.

Um die Betriebserlaubnis erneut zu erlangen, sollten Fahrzeughalter:

  1. Mängel beseitigen: Alle Änderungen oder Defekte, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis geführt haben, müssen rückgängig gemacht oder repariert werden.

  2. Genehmigung einholen: Umbauten müssen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen überprüft und gegebenenfalls genehmigt werden.

  3. Neue Eintragungen vornehmen: Die geänderten Daten müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden.

Wann erlischt die Betriebserlaubnis?

Gemäß § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs in folgenden Fällen:

  1. Änderung der Fahrzeugart: Wenn durch bauliche Veränderungen die genehmigte Fahrzeugart geändert wird, beispielsweise beim Umbau eines PKWs zu einem LKW.

  2. Gefährdung der Verkehrssicherheit: Wenn Umbauten oder Defekte eine potenzielle Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

  3. Veränderung der Emissions- oder Geräuschwerte: Wenn die zulässigen Grenzwerte für Abgase oder Lärm durch Modifikationen überschritten werden.

 

Nicht betroffen sind Änderungen durch normale Reparaturen, Verschleiß oder Defekte, sofern diese nicht die oben genannten Kriterien erfüllen.

Welche Faktoren beeinflussen das Erlöschen der Betriebserlaubnis?
 

  1. Umbauten am Fahrzeug:

    • Beispiel: Ein PKW wird zu einem LKW oder Wohnmobil umgebaut.

    • Konsequenz: Veränderung der Fahrzeugart, wodurch die Betriebserlaubnis erlischt.

  2. Gefährdung der Verkehrssicherheit:

    • Beispiel: Die Entfernung sicherheitsrelevanter Teile wie Bremsen oder Airbags.

    • Konsequenz: Erhöhtes Unfallrisiko und potenzielles Erlöschen der Betriebserlaubnis.

  3. Emissionen und Geräusche:

    • Beispiel: Austausch des Auspuffs durch eine nicht genehmigte Sportauspuffanlage.

    • Konsequenz: Überschreitung der zulässigen Abgas- oder Lärmwerte.

  4. Software- und Chiptuning:

    • Chiptuning: Wird die Motorsteuerung eines Fahrzeugs durch Chiptuning modifiziert, um die Leistung zu erhöhen, kann dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Gründe hierfür sind oft eine Überschreitung der zulässigen Abgasgrenzwerte oder eine veränderte Höchstgeschwindigkeit, die nicht mit der ursprünglichen Genehmigung übereinstimmt.

    • Software-Tuning: Auch Änderungen an der Software, die beispielsweise den Drehmomentverlauf oder die Leistung verändern, können problematisch sein. Selbst wenn äußerlich keine baulichen Veränderungen erkennbar sind, können die Auswirkungen auf die Sicherheit oder Umweltverträglichkeit gravierend sein.

    • Handlungsempfehlung: Vor der Durchführung solcher Maßnahmen sollte unbedingt geprüft werden, ob das Tuning von einem Sachverständigen abgenommen werden kann und die geänderten Werte in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden müssen.

Rechtliche Konsequenzen und Strafen
 

Das Fahren ohne Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit folgenden Sanktionen geahndet werden (ohne Gewähr):

  1. Bußgelder:

    • Ohne Gefährdung: 50 Euro.

    • Mit Gefährdung: 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

    • Bei LKWs oder Omnibussen: Bis zu 180 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

  2. Zusätzliche Verstöße:

    • Verstoß gegen § 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): 70 Euro und 1 Punkt.

    • Verstoß gegen § 30 StVZO (Schädigung oder Gefährdung durch unvorschriftsmäßiges Fahrzeug): Ab 25 Euro, bei Gefährdung 90 Euro und 1 Punkt.

Wie kann das Erlöschen der Betriebserlaubnis vermieden werden?

  • Planung vor Umbauten: Lassen Sie geplante Änderungen vorab durch einen Sachverständigen prüfen und genehmigen.

  • Regelmäßige Prüfungen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug die Hauptuntersuchung (HU) besteht und keine sicherheitsrelevanten Mängel aufweist.

  • Verwendung von Originalteilen: Verwenden Sie nur zugelassene und für das Fahrzeug genehmigte Teile.

  • Tuning mit Sachverstand: Bei Leistungssteigerungen durch Chiptuning oder Software-Tuning sollte die Abnahme durch einen Sachverständigen erfolgen. Gegebenenfalls müssen die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Die Betriebserlaubnis ist ein zentrales Element der Verkehrssicherheit. Ihr Erlöschen hat erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Fahrzeughalter sollten daher darauf achten, dass alle Änderungen und Reparaturen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, um unnötige Risiken und Strafen zu vermeiden.

 

Dies gilt insbesondere für technische Modifikationen wie Chiptuning oder Software-Tuning, die häufig übersehen werden. Bei Zweifeln lohnt es sich, rechtzeitig fachlichen Rat einzuholen.

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